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Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zuletzt aktualisiert am 30. Oktober 2026

Status

Die Tara Gold AG befindet sich in der Aufbauphase. Wir bereiten unseren Anschluss an den VQF vor, eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation nach dem Geldwäschereigesetz, und werden Kundenkonten eröffnen, sobald dieser Anschluss besteht.

Mindestbetrag für Ersterwerb und Verwahrung
CHF, EUR, GBP oder USD 300’000
Folgekäufe
Ab CHF, EUR, GBP oder USD 100’000
  1. AÜber die Tara Gold AG
  2. BDas Metall
  3. CEigentum
  4. DVerwahrung und Überprüfung
  5. ERechtlicher Schutz
  6. FKosten, Kauf und Verkauf
  7. GKontoeröffnung
  8. HSicherheit und Daten

AÜber die Tara Gold AG

Wer ist die Tara Gold AG?

Die Tara Gold AG ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz an der Sennweidstrasse 45, 6312 Steinhausen, Kanton Zug. Sie wurde am 6. August 2026 ins Handelsregister des Kantons Zug eingetragen (UID CHE-415.829.802) und verfügt über ein voll einbezahltes Aktienkapital von CHF 100’000.

Unser Geschäft ist der Verkauf physischer Goldbarren an unsere Kunden und deren Verwahrung, in den Tresoren unseres Verwahrers in der Schweiz.

Mit wem arbeiten Sie zusammen?

Mit vermögenden Privatpersonen, Family Offices und Unternehmen in der Schweiz, in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich. Wir betreuen keine Retailkunden, nehmen derzeit keine US-Personen an und tätigen keine Bargeschäfte.

Wie hoch ist Ihr Mindestbetrag?

Unser Mindestbetrag für den Ersterwerb und die Verwahrung beträgt CHF, EUR, GBP oder USD 300’000. Folgekäufe sind ab 100’000 in denselben Währungen möglich.

Die zugewiesene Einzelverwahrung in einem Schweizer Hochsicherheitstresor verursacht feste Kosten pro Kunde, und unsere Dienstleistung beruht auf einer persönlichen Beziehung zu jedem Kunden. Unterhalb dieser Schwelle würden die Verwahrungskosten den Wert des Bestands stark belasten. Wir sagen das lieber offen, als ein Geschäft anzunehmen, das dem Kunden nicht dient.

Nehmen Sie bereits neue Kunden auf?

Noch nicht. Die Tara Gold AG befindet sich in der Aufbauphase. Wir bereiten unseren Anschluss an den VQF vor und werden Kundenbeziehungen, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen, erst eingehen, wenn dieser Anschluss besteht.

Wir freuen uns dennoch schon jetzt über Anfragen interessierter Kunden und melden uns, sobald Konten eröffnet werden können.

Ist die Tara Gold AG eine Bank? Wie wird sie beaufsichtigt?

Die Tara Gold AG ist keine Bank und verfügt über keine Bewilligung der FINMA. Vermögensverwaltung sowie jede Tätigkeit, die eine Bank- oder FINMA-Bewilligung voraussetzt, ist durch ihren Gesellschaftszweck ausgeschlossen.

Die Kundenbeziehungen unseres vorgesehenen Geschäfts unterstehen dem Geldwäschereigesetz. Deshalb bereiten wir unseren Anschluss an den VQF vor, eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation, welche die Tara Gold AG nach erfolgtem Anschluss im Bereich der Geldwäschereibekämpfung beaufsichtigen wird.

Erteilen Sie Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung?

Nein. Wir erklären, wie unsere Dienstleistung funktioniert und was sie kostet. Ob physisches Gold zu Ihnen passt und in welchem Umfang, entscheiden Sie. Für rechtliche und steuerliche Fragen empfehlen wir eine unabhängige Beratung.

Wer steht hinter der Tara Gold AG?

Adele O’Byrne ist Präsidentin des Verwaltungsrates.

Mark O’Byrne ist Managing Director und Mitglied des Verwaltungsrates und seit mehr als 20 Jahren im Edelmetallmarkt tätig. Er gründete 2003 in Dublin GoldCore, einen Edelmetallhändler und Verwahrungsanbieter, und leitete das Unternehmen bis 2020. In dieser Zeit wickelte es Kundentransaktionen von mehr als EUR 1 Milliarde ab, und bei seinem Ausscheiden hatte es Kundenbestände von rund EUR 185 Millionen in Verwahrung.

Oliver Krause ist Chief Operating Officer und verfügt über rund zwei Jahrzehnte Erfahrung in Finanzdienstleistungen und im Konzernreporting einer Bergbau- und Hüttengruppe.

Zeichnungsberechtigt für die Tara Gold AG ist nur, wer im Handelsregister eingetragen ist oder über eine besondere Vollmacht verfügt.

BDas Metall

Was verkaufen Sie, und woher stammt es?

Physisches Gold: LBMA-Good-Delivery-Barren und auf Wunsch Anlagemünzen. Wir kaufen sie in eigenem Namen bei Schweizer Raffinerien der LBMA-Good-Delivery-Liste und bei etablierten Grosshändlern ein und verkaufen sie an Sie weiter. Sämtliches Gold wird in der Schweiz geliefert und verwahrt.

Wir beziehen weder von Minen noch aus handwerklichem Bergbau noch aus nicht akkreditierten Quellen, und unsere Beschaffung folgt der Responsible Gold Guidance der LBMA.

Ist jeder Barren einzeln identifizierbar?

Ja. Jeder Barren einer Raffinerie der LBMA-Good-Delivery-Liste trägt eine eigene Seriennummer und ist mit dem Zeichen der Raffinerie, seinem Gewicht und seinem Feingehalt gestempelt.

Diese Angaben werden auf dem Auszug aufgeführt, den wir Ihnen ausstellen, sodass jeder Barren in Ihrem Eigentum einzeln identifiziert werden kann.

CEigentum

Was beweist, dass das Gold mir gehört?

Für Gold gibt es keinen «Eigentumstitel» im Sinne eines Grundbuchs, und wir wären vorsichtig gegenüber jedem, der einen solchen anbietet.

Ihr Eigentum beruht auf unserem Kundenvertrag, nach dem Ihre Barren für Sie verwahrt werden; es geht auf Sie über, sobald die Barren Ihrem Unterkonto zugewiesen sind. Belegt wird es durch die Kaufrechnung, welche die Barren nach Seriennummer ausweist, und durch den Auszug, den wir Ihnen ausstellen und der dieselben Barren aufführt.

Was unterscheidet nicht zugewiesene Verwahrung, Sammelverwahrung und zugewiesene Einzelverwahrung?

Bei nicht zugewiesener Verwahrung halten Sie eine Forderung auf eine bestimmte Menge Gold, nicht auf bestimmte Barren; im Konkursfall ist das in der Regel eine gewöhnliche Forderung. Bei der Sammelverwahrung ist Ihr Gold Teil eines gemeinsamen Bestands, der zusammen mit dem Gold anderer Anleger verwahrt wird.

Bei zugewiesener Einzelverwahrung werden Ihnen bestimmte Barren auf einem Unterkonto allein für Sie zugewiesen, getrennt vom eigenen Metall des Verwahrers und von den Beständen anderer Kunden. Unsere Dienstleistung beruht ausschliesslich auf zugewiesener Einzelverwahrung.

Erscheint Kundengold in der Bilanz der Tara Gold AG?

Nein. Kundenmetall wird für den Kunden verwahrt und ist dessen Vermögenswert, nicht derjenige der Tara Gold AG; es erscheint daher nicht in ihrer Bilanz. Die Tara Gold AG hält ihren eigenen Handelsbestand getrennt, auf einem eigenen Unterkonto.

Wird Kundenmetall verliehen oder verpfändet?

Die Tara Gold AG verleiht oder verpfändet Kundenmetall nie für eigene Verpflichtungen, und Kundenmetall ist nie Teil der Sicherheiten für eine Finanzierung der Tara Gold AG. Ein Pfand, das die Tara Gold AG gewährt, kann nur Metall betreffen, das ihr selbst gehört.

DVerwahrung und Überprüfung

Wo wird mein Gold verwahrt?

In den Tresoren unseres Verwahrers in der Schweiz, betrieben von einem spezialisierten Edelmetallverwahrer, der LBMA Full Member ist. Die Tara Gold AG hat mit diesem Verwahrer einen Lagervertrag und einen Transportvertrag abgeschlossen.

Wer hält das Gold: die Tara Gold AG oder der Tresor?

Die Tara Gold AG wird Ihr Verwahrer sein, der Tresorbetreiber Unterverwahrer. Ihre Barren werden für Sie verwahrt, das Eigentum bleibt bei Ihnen, und zwar auf einem vollständig zugewiesenen und segregierten Unterkonto allein für Sie, innerhalb des Verwahrungskontos der Tara Gold AG beim Tresorbetreiber. Der eigene Bestand der Tara Gold AG wird auf einem separaten Unterkonto geführt.

Die Tara Gold AG ist die einzige Vertragspartnerin des Tresorbetreibers. Sie erteilt jede Weisung zum Metall mit zwei Unterschriften, davon mindestens eine eines Verwaltungsratsmitglieds, und sie wird Ihre Auszüge ausstellen. Sie verkehren nicht direkt mit dem Tresorbetreiber.

Dieser Abschnitt wird zudem behandeln, wie Ihr Bestand bestätigt wird, sowie Besichtigung, Versicherung und Prüfung.

Wir veröffentlichen diese Antworten, sobald sie schriftlich bestätigt sind. Vor jeder Verpflichtung wird jeder Kunde die vollständigen Verwahrungsunterlagen zur Prüfung erhalten, idealerweise gemeinsam mit einer unabhängigen Beratung.

ERechtlicher Schutz

Dieser Abschnitt behandelt, was im Konkursfall mit Ihrem Gold geschieht, ob jemand Ansprüche darauf geltend machen kann und welches Recht anwendbar ist.

Wir veröffentlichen diese Antworten, sobald sie schriftlich bestätigt und von Schweizer Rechtsberatern geprüft sind. Vor jeder Verpflichtung wird jeder Kunde die vollständigen Verwahrungsunterlagen zur Prüfung erhalten, idealerweise gemeinsam mit einer unabhängigen Beratung.

FKosten, Kauf und Verkauf

Was kostet es?

Unsere Kosten setzen sich zusammen aus:

  • einer Handelsmarge auf jedem Kauf und Verkauf;
  • einer jährlichen Verwahrungs- und Verwaltungsgebühr, berechnet als Prozentsatz des verwahrten Werts;
  • bei physischer Auslieferung den Kosten für Transport, Versicherung sowie allfällige Steuern und Abgaben.

Sämtliche Kosten bestätigen wir Ihnen vor Ihrer Verpflichtung schriftlich in einer Gebührenübersicht.

Wie bezahle ich?

Ausschliesslich per Banküberweisung, von einem Konto auf Ihren eigenen Namen, auf ein gesondertes Kundenabwicklungskonto der Tara Gold AG in der Schweiz. Wir nehmen Zahlungen nur für einen bestätigten Auftrag entgegen, halten über die Abwicklung hinaus keine Kundenguthaben und zahlen keine Zinsen.

Wir akzeptieren weder Bargeld noch Kryptowerte noch Zahlungen von Dritten.

Wie verkaufe ich?

Sie erteilen uns den Auftrag, und der Verkauf erfolgt zum aktuellen Marktpreis. Der Erlös wird, abzüglich unserer Handelsmarge, per Banküberweisung auf ein Konto auf Ihren eigenen Namen ausbezahlt.

GKontoeröffnung

Wie läuft die Kontoeröffnung ab?

Sobald Kundenkonten eröffnet werden können, folgt die Kontoeröffnung fünf Schritten:

  1. Ein erstes Gespräch.
  2. Identifikation und Überprüfung, wie vom Geldwäschereigesetz verlangt.
  3. Prüfung unserer Verwahrungsbedingungen und Gebührenübersicht, idealerweise mit Ihrer eigenen Beratung.
  4. Unterzeichnung des Kundenvertrags.
  5. Zahlung von einem Konto auf Ihren eigenen Namen, die wir erst nach Abschluss unserer Compliance-Prüfung entgegennehmen. Danach werden Ihnen Ihre Barren zugewiesen, und Sie erhalten Ihren Auszug.
Welche Unterlagen verlangen Sie, und weshalb?

Ausweisdokumente; bei Gesellschaften und anderen Strukturen Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person; sowie Informationen zur Herkunft Ihrer Mittel und Ihres Vermögens. Wir prüfen Kunden und wirtschaftlich berechtigte Personen gegen die Sanktionslisten von SECO, UNO, EU, OFAC und UK sowie auf politisch exponierte Personen: bei der Aufnahme, danach mindestens jährlich und erneut vor jeder Auslieferung, Übertragung oder Zahlung zu Ihren Gunsten.

Das Schweizer Recht verlangt diese Abklärungen, und wir werden sie nach dokumentierten internen GwG-Vorgaben durchführen.

Wie übermittle ich Ihnen Dokumente?

Über einen gesonderten verschlüsselten Kanal, den wir Ihnen zur Verfügung stellen, nie per E-Mail.

HSicherheit und Daten

Versenden Sie jemals Zahlungsanweisungen per E-Mail?

Nein. Die Tara Gold AG versendet weder Kontoangaben noch Zahlungsanweisungen per E-Mail. Erhalten Sie eine solche Aufforderung, die scheinbar von uns stammt, prüfen Sie sie telefonisch über eine zuvor vereinbarte Nummer, bevor Sie handeln.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Kundendaten werden ausschliesslich in der Schweiz gespeichert. Das Sanktions- und PEP-Screening läuft über einen Anbieter mit Sitz in Zürich, der die Abfragen im EU-Raum bearbeitet und nicht speichert. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ist Ihre Frage hier nicht beantwortet, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.

info@taragold.ch+41 41 589 80 02

Diese Seite dient der allgemeinen Information. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung dar und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Weicht sie von unserem Kundenvertrag oder unserer Gebührenübersicht ab, sind diese Dokumente massgebend.